
Status: angekommen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Glashauser,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
die GÜNEN-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen,
dass auf gemeindeeigenen Flächen kein Glyphosat sowie keine Pestizide mehr ausgebracht werden dürfen.
Begründung: Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat steht im Verdacht Krebs auszulösen(WHO) und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei.
Desweitern nehmen Glyphosat und Pestizide den Wildbienen, Insekten und Vögeln die Nahrungsrundlage.
Die Gemeinde Aschheim sollte im Sinne des Menschen- und Umwelt bzw. Naturschutzes auf Ihren eigenen Flächen mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass keine schädlichen Substanzen auf Gemeindegrund mehr ausgebracht werden.
Für die GRÜNEN-Fraktion und mit freundlichen Grüßen
Walter Wiedenhofer
Co-Sprecher Fraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN
3. August Status: Baumfällarbeiten wurden gestoppt
die GÜNEN-Fraktion fordern einen sofortigen Stopp der Fällung der 15 Säulenpappeln an der Münchner Straße !
Wir sind erstaunt und verärgert, dies nicht in der letzten UEMA bzw. GR Sitzung mitgeteilt bekommen zu haben. Wir fordern eine umgehende Begehung, Darstellung des Sachverhaltes sowie ALLER möglichen geprüften Alternativen (z.B. Asphaltaufdickung).
7. August 2020 Status: offen
Antrag: Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume an der Münchner Straße zwischen Aschheim und Dornach im Verhältnis 1:5
die Fraktion der GRÜNEN beantragt für die gefällten Bäume an der Münchner Straße zwischen Aschheim und Dornach Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1: 5 durchzuführen. Die Ersatzpflanzungen sollen ortsnah und zusätzlich zu den bereits existierenden oder geplanten Bepflanzungen auf Ausgleichsflächen, Parks, Hundewiesen, etc. erfolgen.
Begründung:
Die gefällten Bäume hatten ein großes Blattvolumen und trugen somit zur Kühlung der Umgebung bei. Einmal durch einfache Beschattung und zum anderen auch durch die Freigabe des aus dem Boden aufgenommenen Wassers an die Umgebung. Außerdem hatten die gefällten Bäume einen großen Luftreinigungseffekt.
Da die Ersatzpflanzungen mit kleineren Pflanzen vorgenommen werden müssen, reduzieren sich diese positiven Effekte und können nur mit einem wesentlich höheren Ersatzpflanzungsfaktor kompensiert werden.
18. Juni 2020 Status: wurde abgelehnt
Antrag: Alle Aktivitäten hinsichtlich des Abrisses des Hausmeisterbungalows an der Grundschule einzustellen
der Gemeinderat möge beschließen:
Alle Aktivitäten hinsichtlich des Abrisses des Hausmeisterbungalows an der Keltengrundschule, östlich des Herdwegs einzustellen und eine Hausmeisterwohnung in die anstehende Erweiterung der Kelten Grundschule zu integrieren.
Begründung:
Angesichts der Schulbedarfsplanung und auch wegen Corona, sind größere Räumlichkeiten für Klassen bzw. mehr kleinere Klassen notwendig, dies wird eine Erweiterung der Keltengrundschule unabdingbar machen. Hier kann eine Hausmeisterwohnung integriert werden, analog dem Modell der Realschule in Aschheim. Vorteile
- Erhalt der Grünfläche
- Erhalt von Bäumen
- Kosteneinsparungen
- Mehr Fläche für Kinder rund um die Grundschule Herdweg
Einsparungen:
Ca. 700.000 €
23. Juli 2020 Status: wurde angenommen
die GÜNEN-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Geschäftsordnung vom 07.05.2020 in folgendem Punkt zusätzlich abgeändert wird:
Ergänzung:
2) §7 2. Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Vereinsausschuss
im Namen das Wort „Grundstück-„ ergänzen, neu:
§7 2. Finanz-, Grundstück-, Wirtschaftsförderung- und Vereinsausschuss
3) §8 2. Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Vereinsausschuss
im Namen das Wort „Grundstück-„ ergänzen, neu:
§8 2. Finanz-, Grundstück-, Wirtschaftsförderung- und Vereinsausschuss
Begründung zu 2) und 3)
Um unseren Bürgern transparenter zu machen, dass dieser Ausschuss sich auch mit Grundstücken befasst, möchten wir dies über die Namensergänzung deutlich machen.
die GÜNEN-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Geschäftsordnung vom 07.05.2020 in folgendem Punkt abgeändert wird:
§23 Form und Frist der Einladung (Bau-und Planungsausschuss)
(2) Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 4 Tage verkürzt werden.
Begründung: bei komplexen Bauanträgen u.a. mit Fristsetzungen sowie mit möglichen öffentlichen Interesse, ist eine Erweiterung der Ladungsfrist für eine fundierte Entscheidungsfindung des BPA nötig.
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